Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der ideenhunger media GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der ideenhunger media GmbH (im folgenden „Agentur“ genannt) und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Grundsatz einer kooperativen ZusammenarbeitDie Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
§1 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
§2 Leistungsgegenstand
Die Vertragspflichten der Agentur ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. den übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt die Agentur keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.
§3 Preise
Entwürfe, Reinzeichnungen, Reinlayouts, Konzepte, Texte sowie elektronische Medien bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Maßgebend sind die in dem bestätigten Angebot oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Die Vergütung entspricht in diesem Falle 50% der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung.Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem Agenturpreisschlüssel agenturübliche Vergütung. Vereinbarte Nebenleistungen und von der Agentur vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Kunden weitergegeben werden.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt von Leistung/Produkt zu zahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung bzw. ab Leistungsbereitstellung zu. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende.Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Agentur inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu 100%) gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (14 Tage) laut Erstrechnung kann die Agentur einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt die Agentur zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber.
§5 Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Agentur hinweisen und die Agentur unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die Agentur abgetreten werden.
§6 Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. Die Agentur ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu der Agentur entsprechende Vollmachten. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Die Agentur berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i.H. von 15% des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§7 Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster
Die Produktion, deren Überwachung und Leitung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und Verträge. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit der Agentur schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären. Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Agentur ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, der Agentur ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber.
Von allen vervielfältigten und durch die Agentur erstellten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Agentur ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen. Vor Ausführung von Vervielfältigungen, von durch die Agentur erstellten Produkten, durch andere Unternehmen als der Agentur, sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind der Agentur umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurück zu senden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei der Agentur ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler.
§8 Haftung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung ihr übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie Ausführung des Auftrages erfordert. Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet für Ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für ihre Verrichtungsgehilfen nur nach § 8.1 BGB. Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (z-B. Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Auftraggeber von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die die Agentur dem Auftraggeber zur Kontrolle/ Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronischen Medien, Konzepte und Produkte, entfällt für die Agentur jede Haftung. Sollte die Agentur aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, die Agentur vollkommen schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung der Agentur zu ersetzen. Der Auftraggeber versichert der Agentur, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten/Leistungen bemüht sich die Agentur nach bestem Wissen und unter Anwendung aktueller Richtlinien und Beschlüsse, entzieht sich jedoch jeglicher Haftung. Beanstandungen gleich welcher Art – sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks oder Mitteilung/Übermittlung/Ausführung einer Dienstleistung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk/die Leistung als mangelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann die Agentur zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der Agentur, bis zur Höhe des Auftragswertes. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und Auflagenmaschinen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck sowie innerhalb des Auflagendrucks als vereinbart bis zu einer Toleranz von +/- 15% des Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Cromaline, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards verarbeitet. Bei der Veröffentlichung von Print- und digitalen Medien (insbesondere Anzeigenschaltungen, Radiospots, Fernseh- und Kinospots) gehen nach Auftragsübergabe an das ausführende Unternehmen alle Haftungsfragen der Agentur hinsichtlich der einwandfreien Veröffentlichung ebenfalls an dieses Unternehmen über. Bei nicht einwandfreier oder unterlassener Veröffentlichung der Medien aufgrund technischer oder organisatorischer Fehler, Fahrlässigkeit etc. des veröffentlichenden Unternehmens, haftet dieses für alle daraus resultierenden Forderungen seitens des gegenüber der Agentur existierenden Auftraggebers.
§9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel der Agentur berechnet. Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich die Agentur vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§10 Erwähnungsanspruch
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§11 Liefer- und Abgabetermine
Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug der Agentur führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
§12 Kundenrücktritt
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einer Storno einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.
§13 Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der Agentur. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der Agentur. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB der Agentur sind auf ihre sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaftenbedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Marketing (Online-AGB)
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der ideenhunger media GmbH (im Folgenden „ideenhunger“) über Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (Analyse der Kundenwebseite, Off- und On-Page-Optimierung), der Suchmaschinenwerbung (Kampagnenbau, Keyword-Definition, kontaktoptimierte Miniwebseite, Kampagnen-Optimierung, Stellung von Rufnummern, Auswertung der Anfragen), der Verwaltung von Verzeichniseinträgen (Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen bei Webseiten Dritter) sowie für alle weiteren Produkte im Bereich der Beratung und Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen und Internet-Werbung.
Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen (§ 4).Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen ideenhunger und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die AGB von ideenhunger zu Grunde; es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn ideenhunger in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Änderungsvorbehalt
ideenhunger ist berechtigt, diese AGB und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. ideenhunger hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ideenhunger dem Auftraggeber zumutbar ist. ideenhunger teilt dem Auftraggeber die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. ideenhunger weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von ideenhunger sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung durch ideenhunger, bzw. durch den Beginn der Leistungserbringung durch ideenhunger, zustande.
§4 Leistungsbeschreibung
A) Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization – SEO)
ideenhunger erbringt eine umfassende Dienstleistung im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts (Webseite) des Auftraggebers bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. ideenhunger wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. ideenhunger garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass ideenhunger insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.
Leistungen von ideenhunger:
a) Die Dienstleistung von ideenhunger im Bereich Suchmaschinenoptimierung gliedert sich grundsätzlich in zwei Schritte:
i) Einrichtung Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt ideenhunger mit der Analyse der Auftraggeberwebseite. Je nach Bedarf können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Grundlegende Analyse des IST-Zustandes der Seite bezüglich Onpage-, Onsite- und Offpage-Faktoren (technische und inhaltliche Prüfung, sowie Bestandsaufnahme der Link-Metriken)
- Eingehende Betrachtung der (online relevanten) Mitbewerber – im Dialog mit dem Auftraggeber
- Analyse der Linkstruktur der Auftraggeberwebseite
ii) Service Nach Fertigstellung der Kampagne werden je nach Budget, das für eine SEO-Kampagne monatlich zur Verfügung steht (SEO-Budget), fortan folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Analyse der Webseite auf aktuelle Positionierung, technischen Aufbau und Möglichkeiten zur Optimierung
- Umsetzung der sich aus der Analyse ergebenden Änderungen oder Beschreibung der erforderlichen Änderungen zur weiteren Optimierung durch den Auftraggeber
- Erstellung bzw. Anpassung der Struktur der Auftraggeberwebseite
- Erstellung und Einbindung von suchmaschinenoptimierten Texten, Verbesserung der internen und externen Verlinkung der Webseite
- Durchführung von Maßnahmen, die auf die verbesserte Positionierung dieser Webseite abzielen
- Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Auftraggeberwebseite (z.B. Positionierung, Besucher etc.) sowie Auskunft auf Anfrage des Auftraggebers
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche SEO-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre.
B) Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising – SEA)
1.) Werbemaßnahmen von ideenhunger:
a) Werbung allgemein
Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen von ideenhunger zur Verfügung stellt (= SEA-Budget). Dieses SEA-Budget darf durch Aktivitäten von ideenhunger nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht werden. Eine Reduzierung des SEA-Budgets ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum möglich. Im Falle einer Reduzierung darf ein Betrag von € 250,00 pro Monat nicht unterschritten werden.
b) Weitere Produkte
Optional kann der Auftraggeber verschiedene weitere Produkte und Dienstleistungen (insbes. Kampagnen mit mobiler Anzeigenaussteuerung und Remarketing Kampagnen) hinzubuchen und auch hierfür ein monatliches Zusatzbudget festlegen. Dieses Zusatzbudget darf durch Aktivitäten von ideenhunger nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder reduziert werden.
Sofern ein solches Zusatzbudget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet werden kann, ist ideenhunger berechtigt, das nicht verbrauchte Zusatzbudget nach eigenem Ermessen für andere vom Auftraggeber gebuchte Dienstleistungen oder Produkte zu verwenden.
2.) Leistungen von ideenhunger:
a) Alle vorgenannten Dienstleistungen von ideenhunger im Bereich Suchmaschinenwerbung gliedern sich in zwei Schritte:
i) Einrichtung
Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt ideenhunger mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme. Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Nach Fertigstellung der Werbemaßnahme erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail wird auch das Datum mitgeteilt, mit dem die Mindestvertragslaufzeit für den monatlichen Service (nachfolgend ii. und/oder iii.) beginnt und dem Auftraggeber die monatlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
ii) Service
Nach Fertigstellung der Werbemaßnahme werden je nach SEA- oder Zusatzbudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht, fortan folgende Maßnahmen mit oder von Google und dem Google-Werbenetzwerk durchgeführt:
- Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Google AdWords Kampagnen
- Definition von Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erstellung einer standardisierten, mobiloptimierten Miniwebseite, die speziell zur Kontaktoptimierung genutzt wird und daher die Webseite des Auftraggebers nicht ersetzen oder erweitern soll. Hierfür können gesonderte Domains registriert werden
- Erstellung einer mobilen Zielseite (ggf. mit separatem Werbebudget für mobil bevorzugte Anzeigenaussteuerung)
- Erstellen von Google My Business Einträgen
- Erstellung einer Remarketing Kampagne (bestehend aus der Erstellung von Werbebannern und einem separaten Werbebudget für Remarketing)
- Einspielung von Jingles bei Anruf eines Endkunden
- Buchung von Messrufnummern mit der Vorwahl des Unternehmenssitzes des Auftragsgebers
- Spiegelung der Auftraggeberwebseite
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt ideenhunger diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mind. 4 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit).
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
b) Laufende Optimierung
ideenhunger übernimmt für den Auftraggeber die Optimierung seines im Vertrag angegebenen Google AdWords Kontos.
Hierzu übernimmt ideenhunger das Google AdWords Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google AdWords Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ideenhunger die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords Kontos mit dem Kundencenter-Konto von ideenhunger zu.
ideenhunger verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, übernimmt ideenhunger das Google AdWords Konto des Auftraggebers für die Dauer von mind. 4 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit).
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der ersten Kontooptimierung des Auftragnehmers. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
Vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit kann in Absprache mit dem Auftraggeber eine Referenzzeit vereinbart werden. Die Referenzzeit dient dem Zweck, Referenzdaten über die Leistung des AdWords Kontos vor der Kontooptimierung zu erheben. Hierfür wird die Webseite des Auftraggebers gespiegelt und Änderungen an der Ziel-URL vorgenommen, um eine entsprechende Messung zu ermöglichen. Die Referenzzeit ist für den Auftragnehmer kostenfrei, ihm werden lediglich die Einmalkosten in Rechnung gestellt.
Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Kunde eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (AdWords Budget inkl. Agenturprovision und Betriebskosten) sowie die Einmalkosten, falls auf eine Referenzzeit verzichtet wurde.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google AdWords Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Google AdWords Konto hinterlegt.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google AdWords Konto des Auftraggebers verursachen darf.
Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine Sicherungsdatei des Google AdWords Kontos des Auftraggebers. Im Falle einer Referenzzeit erfolgt dies vor Anpassung der Ziel-URL. Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Google AdWords Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.
3.) Sonstige Bestimmungen
a) Bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in den Google AdWords Anzeigentexten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die dafür erforderliche Freigabe beim Markeninhaber einzuholen.
b) ideenhunger behält sich jederzeit das Recht vor, anhand des konkreten Falles selbst zu entscheiden, ob das Aufsetzen einer neuen kontaktoptimierten Miniwebseite oder das Spiegeln der Auftraggeberwebseite sinnvoll ist.
c) Der Funktionsumfang und die Optik der Spiegelungen können von der Originalseite abweichen.
d) Änderungen an der Originalwebseite sind ideenhunger vorab mitzuteilen. ideenhunger weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen und/oder Darstellungsfehler bei der Spiegelung auftreten können.
e) ideenhunger wird alle zu erbringenden Leistungen nur in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und von den Suchmaschinen erlaubten Art und Weise durchführen, sowie bei der Einrichtung der Kampagne die entsprechenden Google-Richtlinien einhalten. Ein Risiko, dass durch die Arbeit von ideenhunger die Seiten des Auftraggebers durch evtl. unerlaubte Maßnahmen von den Suchergebnisseiten ausgeschlossen werden, ist somit nicht gegeben.
f) ideenhunger garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch die Dauer der Anzeigenschaltung. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.
g) Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.
4.) Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er weiterhin die aus dem Monatsbudget errechnete Provision zuzüglich der monatlichen Betriebskosten, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.
C) Verwaltung von Verzeichniseinträgen
1.) Gegenstand des Vertrages zwischen ideenhunger und dem Auftraggeber ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -profilen bei Webseiten Dritter (nachfolgend "Verzeichnisse" genannt) durch ideenhunger. Hierzu bemüht sich ideenhunger um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeichnisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeichnissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. ideenhunger wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Dies kann im Einzelfall jedoch nicht garantiert werden.
2.) ideenhunger übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Kunden angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten an die Verzeichnisse. Der Kunde bevollmächtigt ideenhunger, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch ideenhunger nicht in jedem Fall beeinflusst werden. ideenhunger kann in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die vertragliche Leistung durch ideenhunger als erbracht.
3.) Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt ideenhunger diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
§5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit
- Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
- Fremdkosten von Drittanbietern werden zusammen mit dem eigenen Entgelt von ideenhunger eingezogen.
- Die einmaligen Gebühren werden unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig
- Die monatlichen Kosten werden dem Auftraggeber jeweils am 19. des Vormonats für den folgenden monatlichen Leistungszeitraum (= Abrechnungszeitraum) in Rechnung gestellt. ideenhunger zieht den Rechnungsbetrag grundsätzlich frühestens am 25. des Vormonats per SEPA-Lastschrift ein. Für zurückgewiesene Lastschriften wird eine Gebühr von € 15,00 erhoben. In Ausnahmefällen können mit dem Auftraggeber schriftlich abweichende Zahlungsarten (bspw. Zahlung auf Rechnung) und -modalitäten vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Änderungen an einer laufenden SEO- oder SEA-Maßnahme oder Sonderwünsche des Auftraggebers werden nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste von ideenhunger berechnet.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat ideenhunger das Recht die Suchmaschinenmarketingkampagne so lange zu stoppen, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch die laufenden monatlichen Kosten (für SEA die laufenden Betriebskosten und Provision, für SEO das laufende Budget) zu zahlen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- ideenhunger berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.
§6 Keine Exklusivität
ideenhunger ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen. ideenhunger wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.
§7 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangsdaten für die Bearbeitung der Kunden-Webseite für die Optimierung der Seite, Zugangsdaten bzw. Authentifizierungs-PIN für die eventuelle Optimierung des Google My Business Eintrags etc.) unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch ideenhunger.
- Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Webseite, kontaktoptimierten Miniwebseite und Spiegelung hat der Auftraggeber diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch ideenhunger zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von ideenhunger freigeschaltet werden.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist ideenhunger von seiner Leistungspflicht befreit.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
- ideenhunger gewährleistet, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
- ideenhunger gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- ideenhunger erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in einem Qualitätsmangel der Leistungen der ideenhunger liegt. Kein Mangel ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Eine etwaige Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
- ideenhunger stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an den von ihr erstellten Seiten, Inhalten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt werden. Ein Recht zur Nutzung der in der Werbekampagne genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Auftraggeber hat außerhalb der laufenden Optimierung keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen und der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.
- Der Auftraggeber räumt ideenhunger während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Auftraggebers für Kampagnen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (bspw. die Erstellung von kontaktoptimierten Miniwebseiten und/oder (gespiegelten) Webseiten) kostenfrei ein.
- Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt während der Vertragslaufzeit ideenhunger.
- Meldet ideenhunger neue Domains im eigenen Namen an, erhält der Auftraggeber keine Rechte an der Domain.
- Meldet ideenhunger für den Auftraggeber und auf den Namen des Auftraggebers eine Domain an, räumt der Auftraggeber ideenhunger das Recht ein, die Domain bei Eintritt der in § 10 bezeichneten Gründe auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
- Bei der Einrichtung der beauftragten Webseite (kontaktoptimierte Miniwebseite und/oder suchmaschinenoptimierte Webseite) stehen ideenhunger sämtliche Rechte an der eingerichteten Webseite, der zugehörigen Domain und den Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden. Die eingerichtete Webseite kann jedoch nebst allen Rechten vom Auftraggeber käuflich erworben werden (hierbei gilt die aktuelle Preisliste, die auf Anfrage bei ideenhunger erhältlich ist).
§ 10 Außerordentliche Kündigung
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen für ideenhunger unter anderem vor, wenn
- Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
- der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist
- ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten
- der Auftraggeber von ideenhunger zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
- der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht nach § 13, verstößt
- Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiteninhalte angreifen
§ 11 Verantwortlichkeit, Freistellung
- ideenhunger prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (insbes. Texte und Bilder) seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen Rechte Dritter verletzen.
- Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. ideenhunger sichert bei der Einrichtung der Kampagne die Einhaltung der entsprechenden Google-Richtlinien zu.
- Der Auftraggeber stellt ideenhunger hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen gegenüber ideenhunger geltend machen.
- ideenhunger behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Marketingmaßnahmen und die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien von ideenhunger bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. ideenhunger führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch.
- ideenhunger ist berechtigt, die im Namen seiner Auftraggeber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn ideenhunger von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
§ 12 Haftung
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft, haftet ideenhunger unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ideenhunger im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet ideenhunger bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Ziffern 1. - 3. gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ideenhunger.
- Werden an der Webseite des Auftraggebers ohne Absprache mit ideenhunger Änderungen durch den Auftraggeber selbst oder Dritte vorgenommen, welche die geleisteten Optimierungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit gefährden können oder auf andere Art die Position der Seite negativ beeinflussen können, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch gegen ideenhunger hergeleitet werden.
- Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ideenhunger eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von ideenhunger nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
- Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ideenhunger nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens ideenhunger oder im Auftrag von ideenhunger von dritter Seite bekannt gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen und Linkaufbau, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.
§ 14 Marketing
- ideenhunger behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor, den Auftraggeber zu seiner bestimmten Kampagne zu kontaktieren, um die Resonanz zu ermitteln, Verbesserungspotential zu erkennen und weitere Dienstleistungen anzubieten.
- ideenhunger ist nach schriftlicher Zusage des Auftraggebers berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten und auf Marketingmaterialien von ideenhunger nach außen zu kommunizieren (erfasste Kundendaten und dessen Kampagnenauswertung sowie Rankingpositionen auf Suchmaschinen). Über Details des Auftrags wird Stillschweigen bewahrt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht in den AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stuttgart, im April 2015
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der ideenhunger media GmbH (im Folgenden „ideenhunger“) über Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (Analyse der Kundenwebseite, Off- und On-Page-Optimierung), der Suchmaschinenwerbung (Kampagnenbau, Keyword-Definition, kontaktoptimierte Miniwebseite, Kampagnen-Optimierung, Stellung von Rufnummern, Auswertung der Anfragen), der Verwaltung von Verzeichniseinträgen (Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen bei Webseiten Dritter) sowie für alle weiteren Produkte im Bereich der Beratung und Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen und Internet-Werbung.
Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen (§ 4).Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen ideenhunger und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die AGB von ideenhunger zu Grunde; es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn ideenhunger in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Änderungsvorbehalt
ideenhunger ist berechtigt, diese AGB und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. ideenhunger hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ideenhunger dem Auftraggeber zumutbar ist. ideenhunger teilt dem Auftraggeber die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. ideenhunger weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von ideenhunger sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung durch ideenhunger, bzw. durch den Beginn der Leistungserbringung durch ideenhunger, zustande.
§4 Leistungsbeschreibung
A) Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization – SEO)
ideenhunger erbringt eine umfassende Dienstleistung im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts (Webseite) des Auftraggebers bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. ideenhunger wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. ideenhunger garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass ideenhunger insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.
Leistungen von ideenhunger:
a) Die Dienstleistung von ideenhunger im Bereich Suchmaschinenoptimierung gliedert sich grundsätzlich in zwei Schritte:
i) Einrichtung Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt ideenhunger mit der Analyse der Auftraggeberwebseite. Je nach Bedarf können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Grundlegende Analyse des IST-Zustandes der Seite bezüglich Onpage-, Onsite- und Offpage-Faktoren (technische und inhaltliche Prüfung, sowie Bestandsaufnahme der Link-Metriken)
- Eingehende Betrachtung der (online relevanten) Mitbewerber – im Dialog mit dem Auftraggeber
- Analyse der Linkstruktur der Auftraggeberwebseite
ii) Service Nach Fertigstellung der Kampagne werden je nach Budget, das für eine SEO-Kampagne monatlich zur Verfügung steht (SEO-Budget), fortan folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Analyse der Webseite auf aktuelle Positionierung, technischen Aufbau und Möglichkeiten zur Optimierung
- Umsetzung der sich aus der Analyse ergebenden Änderungen oder Beschreibung der erforderlichen Änderungen zur weiteren Optimierung durch den Auftraggeber
- Erstellung bzw. Anpassung der Struktur der Auftraggeberwebseite
- Erstellung und Einbindung von suchmaschinenoptimierten Texten, Verbesserung der internen und externen Verlinkung der Webseite
- Durchführung von Maßnahmen, die auf die verbesserte Positionierung dieser Webseite abzielen
- Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Auftraggeberwebseite (z.B. Positionierung, Besucher etc.) sowie Auskunft auf Anfrage des Auftraggebers
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche SEO-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre.
B) Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising – SEA)
1.) Werbemaßnahmen von ideenhunger:
a) Werbung allgemein
Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen von ideenhunger zur Verfügung stellt (= SEA-Budget). Dieses SEA-Budget darf durch Aktivitäten von ideenhunger nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht werden. Eine Reduzierung des SEA-Budgets ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum möglich. Im Falle einer Reduzierung darf ein Betrag von € 250,00 pro Monat nicht unterschritten werden.
b) Weitere Produkte
Optional kann der Auftraggeber verschiedene weitere Produkte und Dienstleistungen (insbes. Kampagnen mit mobiler Anzeigenaussteuerung und Remarketing Kampagnen) hinzubuchen und auch hierfür ein monatliches Zusatzbudget festlegen. Dieses Zusatzbudget darf durch Aktivitäten von ideenhunger nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder reduziert werden.
Sofern ein solches Zusatzbudget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet werden kann, ist ideenhunger berechtigt, das nicht verbrauchte Zusatzbudget nach eigenem Ermessen für andere vom Auftraggeber gebuchte Dienstleistungen oder Produkte zu verwenden.
2.) Leistungen von ideenhunger:
a) Alle vorgenannten Dienstleistungen von ideenhunger im Bereich Suchmaschinenwerbung gliedern sich in zwei Schritte:
i) Einrichtung
Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt ideenhunger mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme. Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Nach Fertigstellung der Werbemaßnahme erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail wird auch das Datum mitgeteilt, mit dem die Mindestvertragslaufzeit für den monatlichen Service (nachfolgend ii. und/oder iii.) beginnt und dem Auftraggeber die monatlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
ii) Service
Nach Fertigstellung der Werbemaßnahme werden je nach SEA- oder Zusatzbudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht, fortan folgende Maßnahmen mit oder von Google und dem Google-Werbenetzwerk durchgeführt:
- Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Google AdWords Kampagnen
- Definition von Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erstellung einer standardisierten, mobiloptimierten Miniwebseite, die speziell zur Kontaktoptimierung genutzt wird und daher die Webseite des Auftraggebers nicht ersetzen oder erweitern soll. Hierfür können gesonderte Domains registriert werden
- Erstellung einer mobilen Zielseite (ggf. mit separatem Werbebudget für mobil bevorzugte Anzeigenaussteuerung)
- Erstellen von Google My Business Einträgen
- Erstellung einer Remarketing Kampagne (bestehend aus der Erstellung von Werbebannern und einem separaten Werbebudget für Remarketing)
- Einspielung von Jingles bei Anruf eines Endkunden
- Buchung von Messrufnummern mit der Vorwahl des Unternehmenssitzes des Auftragsgebers
- Spiegelung der Auftraggeberwebseite
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt ideenhunger diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mind. 4 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit).
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
b) Laufende Optimierung
ideenhunger übernimmt für den Auftraggeber die Optimierung seines im Vertrag angegebenen Google AdWords Kontos.
Hierzu übernimmt ideenhunger das Google AdWords Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google AdWords Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ideenhunger die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords Kontos mit dem Kundencenter-Konto von ideenhunger zu.
ideenhunger verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, übernimmt ideenhunger das Google AdWords Konto des Auftraggebers für die Dauer von mind. 4 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit).
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der ersten Kontooptimierung des Auftragnehmers. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
Vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit kann in Absprache mit dem Auftraggeber eine Referenzzeit vereinbart werden. Die Referenzzeit dient dem Zweck, Referenzdaten über die Leistung des AdWords Kontos vor der Kontooptimierung zu erheben. Hierfür wird die Webseite des Auftraggebers gespiegelt und Änderungen an der Ziel-URL vorgenommen, um eine entsprechende Messung zu ermöglichen. Die Referenzzeit ist für den Auftragnehmer kostenfrei, ihm werden lediglich die Einmalkosten in Rechnung gestellt.
Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Kunde eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (AdWords Budget inkl. Agenturprovision und Betriebskosten) sowie die Einmalkosten, falls auf eine Referenzzeit verzichtet wurde.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google AdWords Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Google AdWords Konto hinterlegt.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google AdWords Konto des Auftraggebers verursachen darf.
Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine Sicherungsdatei des Google AdWords Kontos des Auftraggebers. Im Falle einer Referenzzeit erfolgt dies vor Anpassung der Ziel-URL. Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Google AdWords Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.
3.) Sonstige Bestimmungen
a) Bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in den Google AdWords Anzeigentexten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die dafür erforderliche Freigabe beim Markeninhaber einzuholen.
b) ideenhunger behält sich jederzeit das Recht vor, anhand des konkreten Falles selbst zu entscheiden, ob das Aufsetzen einer neuen kontaktoptimierten Miniwebseite oder das Spiegeln der Auftraggeberwebseite sinnvoll ist.
c) Der Funktionsumfang und die Optik der Spiegelungen können von der Originalseite abweichen.
d) Änderungen an der Originalwebseite sind ideenhunger vorab mitzuteilen. ideenhunger weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen und/oder Darstellungsfehler bei der Spiegelung auftreten können.
e) ideenhunger wird alle zu erbringenden Leistungen nur in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und von den Suchmaschinen erlaubten Art und Weise durchführen, sowie bei der Einrichtung der Kampagne die entsprechenden Google-Richtlinien einhalten. Ein Risiko, dass durch die Arbeit von ideenhunger die Seiten des Auftraggebers durch evtl. unerlaubte Maßnahmen von den Suchergebnisseiten ausgeschlossen werden, ist somit nicht gegeben.
f) ideenhunger garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch die Dauer der Anzeigenschaltung. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.
g) Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.
4.) Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er weiterhin die aus dem Monatsbudget errechnete Provision zuzüglich der monatlichen Betriebskosten, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.
C) Verwaltung von Verzeichniseinträgen
1.) Gegenstand des Vertrages zwischen ideenhunger und dem Auftraggeber ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -profilen bei Webseiten Dritter (nachfolgend "Verzeichnisse" genannt) durch ideenhunger. Hierzu bemüht sich ideenhunger um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeichnisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeichnissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. ideenhunger wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Dies kann im Einzelfall jedoch nicht garantiert werden.
2.) ideenhunger übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Kunden angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten an die Verzeichnisse. Der Kunde bevollmächtigt ideenhunger, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch ideenhunger nicht in jedem Fall beeinflusst werden. ideenhunger kann in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die vertragliche Leistung durch ideenhunger als erbracht.
3.) Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt ideenhunger diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
§5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit
- Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
- Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
- Fremdkosten von Drittanbietern werden zusammen mit dem eigenen Entgelt von ideenhunger eingezogen.
- Die einmaligen Gebühren werden unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig
- Die monatlichen Kosten werden dem Auftraggeber jeweils am 19. des Vormonats für den folgenden monatlichen Leistungszeitraum (= Abrechnungszeitraum) in Rechnung gestellt. ideenhunger zieht den Rechnungsbetrag grundsätzlich frühestens am 25. des Vormonats per SEPA-Lastschrift ein. Für zurückgewiesene Lastschriften wird eine Gebühr von € 15,00 erhoben. In Ausnahmefällen können mit dem Auftraggeber schriftlich abweichende Zahlungsarten (bspw. Zahlung auf Rechnung) und -modalitäten vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Änderungen an einer laufenden SEO- oder SEA-Maßnahme oder Sonderwünsche des Auftraggebers werden nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste von ideenhunger berechnet.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat ideenhunger das Recht die Suchmaschinenmarketingkampagne so lange zu stoppen, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch die laufenden monatlichen Kosten (für SEA die laufenden Betriebskosten und Provision, für SEO das laufende Budget) zu zahlen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- ideenhunger berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.
§6 Keine Exklusivität
ideenhunger ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen. ideenhunger wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.
§7 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangsdaten für die Bearbeitung der Kunden-Webseite für die Optimierung der Seite, Zugangsdaten bzw. Authentifizierungs-PIN für die eventuelle Optimierung des Google My Business Eintrags etc.) unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch ideenhunger.
- Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Webseite, kontaktoptimierten Miniwebseite und Spiegelung hat der Auftraggeber diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch ideenhunger zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von ideenhunger freigeschaltet werden.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist ideenhunger von seiner Leistungspflicht befreit.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
- ideenhunger gewährleistet, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
- ideenhunger gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
- ideenhunger erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in einem Qualitätsmangel der Leistungen der ideenhunger liegt. Kein Mangel ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Eine etwaige Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
- ideenhunger stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an den von ihr erstellten Seiten, Inhalten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt werden. Ein Recht zur Nutzung der in der Werbekampagne genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Auftraggeber hat außerhalb der laufenden Optimierung keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen und der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.
- Der Auftraggeber räumt ideenhunger während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Auftraggebers für Kampagnen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (bspw. die Erstellung von kontaktoptimierten Miniwebseiten und/oder (gespiegelten) Webseiten) kostenfrei ein.
- Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt während der Vertragslaufzeit ideenhunger.
- Meldet ideenhunger neue Domains im eigenen Namen an, erhält der Auftraggeber keine Rechte an der Domain.
- Meldet ideenhunger für den Auftraggeber und auf den Namen des Auftraggebers eine Domain an, räumt der Auftraggeber ideenhunger das Recht ein, die Domain bei Eintritt der in § 10 bezeichneten Gründe auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
- Bei der Einrichtung der beauftragten Webseite (kontaktoptimierte Miniwebseite und/oder suchmaschinenoptimierte Webseite) stehen ideenhunger sämtliche Rechte an der eingerichteten Webseite, der zugehörigen Domain und den Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden. Die eingerichtete Webseite kann jedoch nebst allen Rechten vom Auftraggeber käuflich erworben werden (hierbei gilt die aktuelle Preisliste, die auf Anfrage bei ideenhunger erhältlich ist).
§ 10 Außerordentliche Kündigung
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen für ideenhunger unter anderem vor, wenn
- Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
- der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist
- ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten
- der Auftraggeber von ideenhunger zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
- der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht nach § 13, verstößt
- Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiteninhalte angreifen
§ 11 Verantwortlichkeit, Freistellung
- ideenhunger prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (insbes. Texte und Bilder) seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen Rechte Dritter verletzen.
- Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. ideenhunger sichert bei der Einrichtung der Kampagne die Einhaltung der entsprechenden Google-Richtlinien zu.
- Der Auftraggeber stellt ideenhunger hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten, kontaktoptimierten Miniwebseiten und Spiegelungen gegenüber ideenhunger geltend machen.
- ideenhunger behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Marketingmaßnahmen und die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien von ideenhunger bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. ideenhunger führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch.
- ideenhunger ist berechtigt, die im Namen seiner Auftraggeber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn ideenhunger von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
§ 12 Haftung
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft, haftet ideenhunger unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ideenhunger im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet ideenhunger bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Ziffern 1. - 3. gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ideenhunger.
- Werden an der Webseite des Auftraggebers ohne Absprache mit ideenhunger Änderungen durch den Auftraggeber selbst oder Dritte vorgenommen, welche die geleisteten Optimierungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit gefährden können oder auf andere Art die Position der Seite negativ beeinflussen können, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch gegen ideenhunger hergeleitet werden.
- Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ideenhunger eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von ideenhunger nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
- Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ideenhunger nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens ideenhunger oder im Auftrag von ideenhunger von dritter Seite bekannt gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen und Linkaufbau, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.
§ 14 Marketing
- ideenhunger behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor, den Auftraggeber zu seiner bestimmten Kampagne zu kontaktieren, um die Resonanz zu ermitteln, Verbesserungspotential zu erkennen und weitere Dienstleistungen anzubieten.
- ideenhunger ist nach schriftlicher Zusage des Auftraggebers berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten und auf Marketingmaterialien von ideenhunger nach außen zu kommunizieren (erfasste Kundendaten und dessen Kampagnenauswertung sowie Rankingpositionen auf Suchmaschinen). Über Details des Auftrags wird Stillschweigen bewahrt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht in den AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stuttgart, im April 2015